RentenBeratung Coring
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Gebühren / Kosten

 

Auch ich kann meinen Mandanten meine Beratungsleistungen nicht kostenlos anbieten - faire, transparente Gebühren aber sind für mich selbstverständlich.

 

Die Gebühren für meine Tätigkeit als Rentenberater sind nach dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG) zu bemessen. Dabei habe ich den Umfang und die Schwierigkeit der Angelegenheit zu beurteilen. 

 

Eine Erstberatung darf gem. RVG nicht mehr als 190 € kosten. Die Dauer dieser Beratung richtet sich nach Ihrem individuellen Beratungsbedarf und dem Umfang der dazu nötigen Tätigkeit. Da dies nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, bitte ich Sie, bereits vor einer gewünschten Beratung mit mir in Kontakt zu treten; dann kann ich Ihnen mitteilen, womit Sie rechnen müssen.

 

Erst nach Prüfung der Unterlagen kann ich Ihnen einen Überblick über die voraussichtlich anfallenden Kosten geben. Eine verbindliche Aussage über die Gebühren kann ich ohne Beurteilung der Angelegenheit nicht erteilen.

RentenBeratung Coring  | info@rentenberatung-coring.de